Die B-SEC better secure KG wurde vom Bundesministerium für Inneres (BMI) / Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) per Bescheid als qualifizierte Stelle gemäß Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG) ernannt.
Nach Überprüfung der Voraussetzungen wurde die Berechtigung zur Überprüfung aller in §11 NISV definierten Kategorien von Sicherheitsvorkehrungen in organisatorischer und technischer Hinsicht erteilt:
- Governance und Risikomanagement
- Umgang mit Dienstleistern, Lieferanten und Dritten
- Sicherheitsarchitektur
- Systemadministration
- Identitäts- und Zugriffsmanagement
- Systemwartung und Betrieb
- Physische Sicherheit
- Erkennung von Vorfällen
- Bewältigung von Vorfällen
- Betriebskontinuität
- Krisenmanagement
Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (“Betreiber wesentlicher Dienste” nach NIS-G/NISV) können wir daher die in der Verordnung vorgesehen Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen durchführen.
Gerne unterstützen wir Sie bei diesem Thema – Kontaktieren Sie uns: Anfrage