Qualifizierte Stelle nach NISV

Die B-SEC better secure KG wurde vom Bundesministerium für Inneres (BMI) / Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) per Bescheid als qualifizierte Stelle gemäß Netz- und Informationssicherheitsgesetz (NISG) ernannt.

Nach Überprüfung der Voraussetzungen wurde die Berechtigung zur Überprüfung aller in §11 NISV definierten Kategorien von Sicherheitsvorkehrungen in organisatorischer und technischer Hinsicht erteilt:

  • Governance und Risikomanagement
  • Umgang mit Dienstleistern, Lieferanten und Dritten
  • Sicherheitsarchitektur
  • Systemadministration
  • Identitäts- und Zugriffsmanagement
  • Systemwartung und Betrieb
  • Physische Sicherheit
  • Erkennung von Vorfällen
  • Bewältigung von Vorfällen
  • Betriebskontinuität
  • Krisenmanagement

Für Betreiber kritischer Infrastrukturen (“Betreiber wesentlicher Dienste” nach NIS-G/NISV) können wir daher die in der Verordnung vorgesehen Überprüfung der Sicherheitsmaßnahmen durchführen.

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